fintego

Ihre digitale und mehrfach
ausgezeichnete
Geldanlage

FAQs

Warum wird jetzt meine Zustimmung zu den Allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen benötigt?

Lange Zeit war es in Deutschland in der Zusammenarbeit zwischen Banken und deren Kunden ein etabliertes Verfahren, bei Bedingungs- und Entgeltanpassungen keine aktive Zustimmung einzuholen.

In der Vergangenheit wurden Ihnen diese Anpassungen schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen galten als erfolgreich vereinbart, sofern Sie als Kundin oder Kunde diesen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprochen haben.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ist diese Vorgehensweise nun nicht weiter möglich. Als Bank sind wir ab sofort verpflichtet, von Ihnen eine aktive Zustimmung einzuholen, sofern sich die Entgelte und Bedingungen ändern.

Um diesem Urteil Rechnung zu tragen und unsere Zusammenarbeit auch für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, passen wir unsere Vertragsunterlagen an und müssen Sie daher um Ihre aktive Zustimmung bitten.


Meine Depots und Konten wurde 2021 von der Augsburger Aktienbank an die FNZ Bank übertragen. Muss ich den neuen Vertragsunterlagen ebenfalls zustimmen?

Im Rahmen des Übertrags Ihrer Depots und Konten von der Augsburger Aktienbank zu uns haben wir Sie bereits im Vorjahr angeschrieben und um Ihre Zustimmung zu den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen gebeten. Haben Sie Ihre Zustimmung bereits erteilt, müssen Sie jetzt nicht noch einmal zustimmen.

Sie haben uns Ihre Zustimmung noch nicht erteilt?

Dann benötigen wir diese weiterhin, damit Sie auch in Zukunft die leistungsfähigen Produkte und Services von der FNZ Bank nutzen können.

WICHTIG: QR-Codes und Zustimmungsformulare, die Sie im Rahmen Ihres Depot- und Kontoübertrags im vergangenen Jahr von uns erhalten haben, besitzen keine Gültigkeit mehr und können daher nicht verwendet werden.

Damit Sie den Vertragsunterlagen zustimmen können, kontaktieren wir Sie in KW 9 (ab 28. Februar) und erläutern Ihnen, wie Sie uns Ihre Zustimmung erteilen können.


Wann und wie werde ich über die Änderungen in den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen informiert?

Ende Januar haben wir Ihnen ein Schreiben mit dem Betreff „Wichtige Informationen: Neue Vertragsunterlagen zum 1. April 2022“ in den Online-Postkorb Ihres Online-Banking eingestellt. Dieses Schreiben informiert Sie über die wichtigsten Änderungen in Ihren Vertragsunterlagen und beinhaltet einen Link auf die aktuellen und die zukünftig gültig werdenden Vertragsunterlagen.

Mit der Bereitstellung der neuen Vertragsunterlagen Ende Januar möchten wir Ihnen ausreichend Zeit geben, sodass Sie sich mit den ab 1. April gültigen allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen auseinandersetzen können.

WICHTIG: Wurden Ihre Depots und Konten im Jahr 2021 von der Augsburger Aktienbank an uns übertragen, haben Sie dieses Schreiben nicht erhalten. Haben Sie uns im Rahmen Ihres Depot-/Kontoübertrags Ihre Zustimmung zu den Vertragsunterlagen bereits erteilt, haben Sie auch den gültig werdenden Vertragsunterlagen zugestimmt. Sollte Ihre Zustimmung noch ausstehen, werden wir Sie in KW 9 (ab 28. Februar) informieren, wie Sie uns diese erteilen können.


Welche Dokumente erhalte ich mit dem Versand?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Wichtige Informationen: Neue Vertragsunterlagen zum 1. April 2022“, das wir Ihnen Ende Januar in den Online-Postkorb Ihres Online-Bankings eingestellt haben, befindet sich ein Link zu den aktuellen sowie den zukünftig gültig werdenden allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdrucken und zur Speicherung zur Verfügung.

Um Ihnen einen transparenten Überblick über alle Änderungen der ab dem 1. April 2022 gültig werdenden Vertragsunterlagen zu den bisherigen Vertragsunterlagen zu ermöglichen, stellen wir Ihnen unter dem im Schreiben angegebenen Link zusätzlich eine Gegenüberstellung der Änderungen (Synopse) bereit, in der diese übersichtlich dargestellt sind.


Wie und ab wann kann ich den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen zustimmen?

Seit Anfang März holen wir Ihre Zustimmung zu den Vertragsunterlagen ein. Wir bieten Ihnen mehrere Alternativen an, wie Sie den Änderungen der Vertragsunterlagen zustimmen können. Zur Abgabe Ihrer Zustimmung wählen Sie bitte den Weg, der für Sie am günstigsten ist.

Zustimmung über das Online-Banking

Haben Sie einen Zugang zum Online-Banking? Dann können Sie den Vertragsunterlagen schnell und einfach im Online-Banking zustimmen. Führen Sie die nachfolgenden Schritte durch, um uns Ihre Zustimmung mit wenigen Klicks zu erteilen:

Schritt 1: Logen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und PIN ein.

Schritt 2: Nach dem Login erscheint ein Pop-up, über das Sie direkt zu der Seite gelangen, auf der Sie Ihre Zustimmung zu den ab 01.04. gültig werdenden Vertragsunterlagen erteilen können.

Sollten Sie das Pop-up weggeklickt haben, gelangen Sie zur Zustimmungsseite über den Menüpunkt „Meine Daten“. Wählen Sie anschließend den Reiter „Vertragsunterlagen“, um zur Übersichtsseite mit den offenen Zustimmungen zu gelangen.

Schritt 3: Auf der Übersichtsseite werden Ihnen die Vertragsunterlagen aller Depots und Konten angezeigt, für die wir Ihre Zustimmung benötigen. Setzen Sie einen Haken in der Box „Zustimmung erteilen“.

Wiederholen Sie diesen Vorgang entsprechend, falls Ihre Zustimmung zu mehreren Vertragsunterlagen benötigt wird. Mit einem Klick auf den Button „Alle auswählen“ können Sie Ihre Zustimmung für mehrere Vertragsunterlagen gleichzeitig erteilen.

Schritt 4: Klicken Sie anschließend auf „Zustimmung erteilen“, um Ihre Zustimmung rechtsgültig zu erteilen.

Zustimmung per QR-Code

Sie haben keinen Online-Banking-Zugang? Dann haben wir Sie postalisch über Ihre Zustimmungsmöglichkeiten informiert.Haben Sie einen persönlichen QR-Code erhalten, führen Sie die nachfolgenden Schritte durch, um uns Ihre Zustimmung zu erteilen:

Schritt 1: Scannen Sie den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones/Tablets oder einer entsprechenden App (kann kostenfrei aus dem jeweiligen App Store herunterladen werden), um den Zustimmungsprozess zu starten. Alternativ stellen wir Ihnen auch einen Link zur Verfügung, den Sie in Ihren Browser eingeben können, um den Prozess aufzurufen.

Schritt 2: Legitimieren Sie sich mit Ihrem Geburtsdatum. Haben Sie den Zustimmungsprozess durch Eingabe des Links in Ihrem Browser aufgerufen, benötigen wir zusätzlich Ihren persönlichen Zustimmungscode.

Schritt 3: Auf der Übersichtsseite werden Ihnen die Vertragsunterlagen aller Depots und Konten angezeigt, für die wir Ihre Zustimmung benötigen. Setzen Sie einen Haken in der Box „Zustimmung erteilen“. Wiederholen Sie diesen Vorgang entsprechend, falls Ihre Zustimmung zu mehreren Vertragsunterlagen benötigt wird. Mit einem Klick auf den Button „Alle auswählen“ können Sie Ihre Zustimmung für mehrere Vertragsunterlagen gleichzeitig erteilen.

Schritt 4: Klicken Sie anschließend auf „Zustimmung erteilen“, um Ihre Zustimmung rechtsgültig zu erteilen. Sie haben keinen QR-Code erhalten? Die Verfügungsberechtigung Ihres Depots entscheidet darüber, ob die Erteilung der Zustimmung per QR-Code möglich ist. Haben Sie keinen QR-Code erhalten, kann das daran liegen, dass Ihre Verfügungsberechtigung keine QR-Code-Freigabe vorsieht.

Sie haben keinen QR-Code erhalten?

Die Verfügungsberechtigung Ihres Depots entscheidet darüber, ob die Erteilung der Zustimmung per QR-Code möglich ist. Haben Sie keinen QR-Code erhalten, kann das daran liegen, dass Ihre Verfügungsberechtigung keine QR-Code-Freigabe vorsieht.

Sie möchten uns Ihre Zustimmung schriftlich mitteilen?

Kein Problem. Im Anhang des Schreibens, das an Sie geschickt wurde, erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung schriftlich zu erteilen. Für jede Vertragsunterlage, der Sie zustimmen müssen, haben Sie eine separate Anlage erhalten. Das/Die unterschriebene/n Dokument/e können Sie uns über einen der folgenden drei Wege zusenden:

  • Per E-Mail an zustimmung@fnz.de
  • Per Fax an 089 3090 3746 82
  • Per Post (beigefügter Rücksendeumschlag)

Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.

Bitte nutzen Sie die E-Mail zustimmung@fnz.de ausschließlich, um uns Ihre Dokumente im Rahmen des Zustimmungsprozesses zukommen zu lassen. Bitte nutzen Sie diese E-Mail nicht für Ihre tägliche Korrespondenz. Anfragen dieser Art können leider nicht berücksichtigt werden.

Mit Erteilung Ihrer aktiven Zustimmung gelten die neuen Vertragsunterlagen, frühestens jedoch ab dem 1. April 2022.

Ich habe mehrere Depots bei der FNZ Bank. Muss ich meine Zustimmung zu den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen für jedes Depot einzeln geben?

Im Rahmen des Zustimmungsversands schreibt die FNZ Bank Sie zu Ihren Depot- und Kontoprodukten an und bittet um Zustimmung zu den jeweiligen allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen.

Je nachdem, welche Depots und Konten wir für Sie bei der FNZ Bank führen, kann es sein, dass Sie mehrere Aufforderungen zur Abgabe einer Zustimmung von uns erhalten (z. B. für Einzel-, Gemeinschafts- und Minderjährigendepots).

Von der FNZ Bank erhalten Sie jeweils ein Zustimmungsanschreiben in Ihrer jeweiligen Rolle als:

  • Depot-/Kontoinhaber von Einzeldepots/-konten
  • Depot-/Kontoinhaber von Gemeinschaftsdepots/-konten
    • mit Einzel-Verfügung (Ein Depotmitinhaber muss zustimmen)
    • mit gemeinschaftlicher Verfügung (Beide Depotinhaber müssen zustimmen)
  • gesetzlicher Vertretungsberechtigter für ein Minderjährigendepot/-konto
    • mit Einzel-Verfügung (Ein Depotmitinhaber muss zustimmen)
    • mit gemeinschaftlicher Verfügung (Beide Depotinhaber müssen zustimmen)
  • Zeichnungsberechtigte (bei FNZ Bank hinterlegt) von Firmendepots
  • Erben bei Nachlassdepots
  • Testamentsvollstrecker
  • Betreuer
  • Insolvenzverwalter

Sobald Sie eine oder mehrere der oben genannten Rollen in einem Ihrer Depots/Konten haben, benötigen wir Ihre Zustimmung zu den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen.

Ein Beispiel:

Sie sind alleiniger Depotinhaber von zwei Investmentdepots und einem Wertpapierdepot bei der FNZ Bank sowie eines fintego Managed Depots.

Zusätzlich sind Sie gemeinsam mit Ihrem Partner gesetzliche Vertreter für das Investmentdepot Ihres minderjährigen Kindes (mit Einzel-Verfügung).

Zusammen mit Ihrem Partner haben Sie außerdem ein Gemeinschaftsdepot (gemeinschaftliche Verfügung).

Für Ihr Unternehmen führen Sie ein Firmendepot, in dem Sie und Ihre beiden Geschäftsführerkollegen (bei FNZ Bank hinterlegt) zeichnungsberechtigt sind.

Im Rahmen eines Nachlassdepots sind Sie und Ihre Geschwister als Erben aufgeführt.

Wer muss welchen Unterlagen zustimmen?

  • Zwei Investmentdepots bei der FNZ Bank:
    Als alleiniger Depotinhaber müssen Sie den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen für Investmentdepots und Konten zustimmen. Allerdings ist eine einmalige Zustimmung ausreichend, auch wenn Sie wie im konkreten Fall als alleiniger Depotinhaber mehr als z. B. ein Investmentdepot bei der FNZ Bank führen.
     
  • Wertpapierdepot bei der FNZ Bank:
    Da für das Wertpapierdepot andere allgemeine und produktbezogene Vertragsunterlagen gelten als für das Investmentdepot, müssen Sie auch diesen Vertragsunterlagen Ihre separate Zustimmung erteilen.
     
  • fintego Managed Depot:
    Auch für das fintego Managed Depot gelten separate allgemeine und produktbezogene Vertragsunterlagen, für die wir Ihre Zustimmung benötigen.
     
  • Investmentdepot des minderjährigen Kindes (Einzel-Verfügung):
    Da Sie und Ihr Partner Vertretungsberechtigte für das Depot Ihres Kindes mit Einzel-Verfügung sind, benötigen wir die Zustimmung entweder von Ihnen oder Ihrem Partner, jedoch nicht von beiden Parteien.
     
  • Gemeinschaftsdepot (gemeinschaftliche Verfügung):
    Sowohl Sie als auch Ihr Partner sind Depotmitinhaber des Gemeinschaftsdepots mit gemeinschaftlicher Verfügung. Bitte erteilen Sie uns daher beide die Zustimmung zu den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen.
     
  • Firmendepot:
    Für das Firmendepot benötigen wir sowohl von Ihnen als auch Ihren zeichnungsberechtigten Kollegen jeweils eine separate Zustimmung, damit den Vertragsunterlagen vollständig zugestimmt wurde.
     
  • Nachlassdepot:
    Sowohl Sie als auch Ihre Geschwister werden im Nachlassdepot als Erben geführt. Daher benötigen wir die Zustimmung aller Parteien zu den Vertragsunterlagen.


Was passiert, wenn ich den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen nicht zustimme?

Sie als Kunde sind uns wichtig und wir möchten die Geschäftsbeziehung mit Ihnen auch zukünftig fortführen. Leider ist es uns jedoch nicht möglich, individuelle Geschäftsbedingungen mit Ihnen zu vereinbaren.

Sollten Sie mit den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen nicht einverstanden sein, haben Sie natürlich jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FNZ Bank.


Wie informiert die FNZ Bank Sie über zukünftige Änderungen in den Vertragsunterlagen?

Auch zukünftig wird die FNZ Bank Sie zwei Monate im Voraus über anstehende Änderungen in den allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen informieren. Haben Sie einen Zugang für das Online-Banking, erhalten Sie ein Schreiben in den Online-Postkorb Ihres Online-Bankings eingestellt. Dazu wurde im Postkorb eine neue Rubrik („Bedingungsänderungen“) erstellt, in der sämtliche Infoschreiben für den Versand von Vertragsunterlagen eingestellt werden. Damit wird sichergestellt, dass Sie alle Schreiben zu den Änderungen an den Vertragsunterlagen gesammelt an einem Ort haben.

Wenn Sie keinen Online-Banking-Zugang bei der FNZ Bank besitzen, informieren wir Sie selbstverständlich per Post über die Änderung an den Vertragsunterlagen.

Die Anpassung der Muster-Fondsportfolios ist die Änderung der Gewichtung der im Muster-Fondsportfolio enthaltenen Fonds und/oder die Neuaufnahme bzw. Herausnahme eines oder mehrerer Fonds aus dem Muster-Fondsportfolio. Eine Anpassung des Muster-Fondsportfolios kann weder vom Kunden selbst vorgenommen werden noch kann der Kunde dies von der FNZ Bank verlangen. Die Fondsportfolioanpassung im jeweiligen Managed Depot erfolgt per automatisierten Verfahren, d. h. ohne weitere bzw. zusätzliche Weisung des Kunden.

Die FNZ Bank als Vermögensverwalter kann ein sog. Rebalancing veranlassen, um die mit den Veränderungen der Fondspreise im Zeitablauf verbundenen Abweichungen der tatsächlichen Zusammensetzung der Fondsportfolios in den Managed Depots von den jeweiligen Muster-Fondsportfolios auszugleichen. Durch diese Maßnahme wird per automatisiertem Verfahren die Ist-Struktur der Fondsportfolios in den jeweiligen fintego Managed Depots an die von der FNZ Bank vorgegebene Soll-Struktur in den Muster-Fondsportfolios angepasst (Rebalancing). Das Rebalancing kann ausschließlich von der FNZ Bank durchgeführt werden. DIe FNZ Bank führt Rebalancings der Muster-Fondsportfolios durch, wenn eine einzelne Asset-Klasse im Muster-Fondsportfolio aufgrund der Wertentwicklung +/– 15 % von der Soll-Allokation der Asset-Klasse abweicht.

Dazu ein Beispiel: Wenn Ihr Muster-Fondsportfolio zum Start Ihrer Geldanlage zu 50 % aus Aktien und zu 50 % aus Anleihen bestand, kann sich dieses Verhältnis durch unterschiedliche Gewinne oder Verluste erheblich ändern. Wenn die Aktien z. B. an Wert gewonnen, die Anleihen aber verloren haben, kann das Muster-Fondsportfolio plötzlich aus 57,50 % Aktien und 42,50 % Anleihen bestehen und ist damit riskanter als das ursprüngliche Muster-Fondsportfolio. Das Rebalancing sorgt dafür, dass bei Überschreitung festgelegter Grenzen über entsprechende Zu- und Verkäufe das ursprüngliche Verhältnis (Ist-Struktur) wieder hergestellt wird und das Muster-Fondsportfolio immer der entsprechenden Anlagestrategie entspricht.

Ihr Geld wird entsprechend Ihrem ausgewählten Muster-Fondsportfolio in unterschiedliche ETFs investiert. Welche ETFs das genau sind, sehen Sie jederzeit in den Factsheets und in Ihrem Online-Banking.

Die FNZ Bank bietet zehn standardisierte Muster-Fondportfolios für das fintego Managed Depot an, die unterschiedliche Anlagestrategien verfolgen. Die Muster-Fondportfolios unterscheiden sich in der Gewichtung verschiedenen Anlageklassen. Durch die von Ihnen eigenverantwortlich und selbständig gemachten Angaben in der Geeignetheits-/Angemessenheitsprüfung im Rahmen des WpHG-Bogens, bietet die FNZ Bank Ihnen ein für Sie infrage kommende Anlagestrategie an.

Wenn sich z. B. Ihr Anlageziel geändert hat, können Sie Ihr ETF-Fondsportfolio ggf. wechseln. Hierfür ist eine erneute Geeignetheits-/Angemessenheitsprüfung im Rahmen eines neuen WpHG-Bogens erforderlich, bei der Ihnen aufgrund Ihrer selbstständig und eigenverantwortlich gemachten Angaben ein/e für Sie infrage kommende/s geeignete/s Anlagestrategie/Fondsportfolio angeboten wird. In Ihrem Online-Zugang finden Sie den Fondsportfoliowechsel unter dem Menüpunkt Depot/Konto > Transaktionen > Fondsportfolio wechseln.

Sie möchten ein weiteres fintego Managed Depot eröffnen? Dann finden Sie hier das passende Portfolio für Sie.

Durch Ihre Anregungen und Ihre Kritik geben Sie uns die Möglichkeit, unsere Prozesse und Produkte sowie unseren Service kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.

Sie sind unzufrieden mit uns? Geben Sie Ihre Anregungen und Kritik an uns weiter!

Unser Ziel ist es, Ihnen stets einen exzellenten Service zu bieten. Damit uns das auch zukünftig gelingt, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Unter der nächsten Frage „Beschwerde aufgeben“ können Sie direkt Ihre Anregungen und Kritik an uns weiterleiten.

Sie haben Ihr Anliegen weitergeleitet, was passiert nun?

Wir werden Ihr Anliegen zeitnah (in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen) beantworten.

Sie können davon ausgehen, dass jede eingereichte Beschwerde von unseren Spezialisten individuell geprüft, recherchiert und beantwortet wird. Zusätzlich stellen wir sicher, dass alle Beschwerden kontinuierlich analysiert werden, um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme festgestellt und behoben werden.

Sollte es uns einmal nicht möglich sein, Ihnen eine Antwort innerhalb von zehn Arbeitstagen zu liefern, erhalten Sie von uns selbstverständlich einen Zwischenbescheid, mit welchem wir Sie über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren werden.

Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden wir grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten. Können wir ausnahmsweise nicht innerhalb der 15 Arbeitstage antworten, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid und spätestens 35 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Beschwerde eine abschließende Antwort.

In unserer abschließenden Antwort werden wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen, werden wir Ihnen unseren Standpunkt erläutern.

Um Ihr Anliegen optimal und ohne zeitliche Verzögerungen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: 

  • Ihre persönlichen Kundendaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum) sowie Ihre Depot-/Kontonummer.
  • Eine möglichst konkrete Schilderung des Sachverhalts (Was ist passiert? Was hat zu Ihrer Verärgerung geführt? Was erwarten Sie von uns?).
  • Bei Anliegen im Zusammenhang mit einer Anlageberatung: Name des Beraters und Zeitpunkt der Beratung.
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) unter denen wir Sie am besten erreichen können, um etwaige Rückfragen zu klären.

Teilen Sie uns Ihre Beschwerde hier mit.


Ab und zu kommt es leider vor, dass wir Ihnen keine für Sie zufriedenstellende Lösung bieten können. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an folgende Stellen zu wenden:

  • Ombudsmann der privaten Banken
    Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken 
    Postfach 04 03 07, 10062 Berlin

    Telefon: +49 30 16 63 31 66
    Telefax: +49 30 16 63 31 69
    E-Mail: schlichtung@bdb.de 
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
    und
    Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main  
  • Europäische Zentralbank
    Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main 
  • Europäische Online-Streitbeilegungsplattform:
    Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 

Das fintego Managed Depot eröffnen Sie einfach online mit dem Klick auf den Button "Depot eröffnen". Nachdem Sie den Geeignetheitstest ausgefüllt und Ihre Daten eingegeben haben, haben Sie die Wahl, ob Sie die Identitätsprüfung gleich online per Video-Ident-Verfahren oder erst später per Post-Ident-Verfahren durchführen möchten. Nachdem die Depoteröffnungsunterlagen bei uns eingegangen sind, werden diese von uns bearbeitet. Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Depoteröffnungsbestätigung zugesandt. Die Online-PIN senden wir Ihnen in einem separaten Schreiben zu.

Als Vermögensverwalter ist die FNZ Bank gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dazu verpflichtet, die Geeignetheit der Anlage für den Anleger festzustellen. Daher werden neben Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren auch Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse abgefragt. Durch den WpHG-konformen Fragebogen stellen wir sicher, dass Sie das zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passende Portfolio empfohlen bekommen.

Das fintego Managed Depot können Sie bereits ab einer Einmalanlage von 2.500 Euro eröffnen. Einen Sparplan können Sie bereits ab 50 Euro starten.

Nein. Im fintego Managed Depot können ausschließlich ETF-Fondsportfolios, die von der FNZ Bank als Vermögensverwalter gemanagt werden, verwahrt werden. Es ist nicht möglich, einzelne Wertpapiere im fintego Managed Depot zu verwahren. Auch ein Übertrag von einer Drittbank in Ihr fintego Managed Depot ist nicht möglich.

Änderung im Online-Banking:

In Ihrem Online-Banking können Sie jederzeit ganz einfach und bequem Ihre Adresse mit Ihrer smsTAN ändern.

Und so geht’s:

  • Bitte loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein.
  • Unter dem Menüpunkt Meine Daten können Sie Ihre Adresse ändern.
  • Abschließend bestätigen Sie die Änderung mit einem Ihrer Sicherheitsfaktoren.

Falls Sie nicht am sms/TAN-Verfahren teilnehmen wird Ihnen das entsprechende Formular angezeigt, das Sie uns bitte wie unten beschrieben per Post zurücksenden.

Änderung per Formular:

Sofern Sie noch kein finvesto Online-Banking haben, füllen Sie bitte hierzu das Formular „Änderung Adressdaten“ mit den notwendigen Angaben aus und senden dieses anschließend unterschrieben per Post an:

FNZ Bank
80218 München

oder per Fax an:

+49 89 45460 - 892

Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen gewünschte Änderung nur zusammen mit Ihrer Depotnummer und Unterschrift vornehmen können.

Alle Informationen dazu finden Sie auch in diesem Video:

Bankverbindung einrichten und ändern:
In Ihrem Online-Banking können Sie jederzeit einfach und bequem Ihre Bankverbindung einrichten und ändern.

Und so geht’s:

  • Bitte loggen Sie sich über Ihren Online-Zugang ein.
  • Unter dem Menüpunkt Meine Daten können Sie Ihre Bankverbindung bearbeiten.
  • Abschließend bestätigen Sie die Anlage/Änderung mit Ihrem Sicherheitsfaktor.

Änderung per Formular:

Zur Neuanlage oder Änderung Ihrer Bankverbindung verwenden Sie bitte das FormularÄnderung externe Bankverbindung“ und senden Sie dieses anschließend unterschrieben an:

FNZ Bank
80218 München

Bitte beachten Sie, dass wir das Formular in diesem Fall im Original benötigen. Vielen Dank.

Alle Informationen dazu finden Sie auch in diesem Video:

Eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse kann aus Sicherheitsgründen nur durch Sie persönlich vorgenommen werden. Wir bitten Sie daher die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse direkt in Ihrem Online-Banking vorzunehmen.

Und so geht’s:

  • Bitte loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein.
  • Unter dem Menüpunkt Einstellungen finden Sie die E-Mail-Einstellungen.
  • An dieser Stelle können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern und Ihre Einstellungen verwalten.

Im Anschluss erhalten Sie automatisch einen Bestätigungscode an Ihre neue E-Mail-Adresse zugesandt. Diesen bitte wie beschrieben eingeben und schon haben Sie Ihre E-Mail-Adresse erfolgreich geändert.

Welche Unterlagen werden im Todesfall/Erbfall benötigt? Eine Übersicht aller benötigten Unterlagen finden Sie in dieser Checkliste.

Eine Änderung Ihres Namens kann aus Sicherheitsgründen nur in Verbindung mit nachfolgenden Unterlagen vorgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Namensänderung nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen vornehmen können.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Bitte übersenden Sie die vollständigen Unterlagen per Post an:

FNZ Bank
80218 München

Was gibt es noch zu beachten?

Ein bis dato erteilter Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung verliert im Zuge der Namensänderung seine/ihre Gültigkeit. Bitte reichen Sie uns bei Bedarf einen neuen Freistellungsauftrag bzw. eine neue Nichtveranlagungsbescheinigung ein.

fintego für Ihr Betriebsvermögen:

Zur bequemen Depoteröffnung können Sie sämtliche Antragsunterlagen ganz einfach am Computer ausfüllen. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen aus und unterschreiben an den markierten Stellen. Bitte achten Sie beim postalischen Versandt auf eine ausreichende Frankierung. Die Unterlagen können Sie hier anfordern. Sobald Ihre Depoteröffnungsunterlagen und PostIdent-Formular(e) bei uns eingegangen sind, senden wir Ihnen eine schriftliche Depoteröffnungsbestätigung zu. Ihre PIN zum Online-Banking erhalten Sie mit separater Post.

fintego für Ihre Mitarbeiter:

Um fintego für die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter zu nutzen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu unserem bAV Team auf. Das Kontaktformular finden Sie hier.

Der LEI (Legal Entity Identifier) ist eine weltweit eindeutige Kennzeichnung für Rechtsträger im Finanzmarkt. Wenn Sie noch keinen LEI haben, können Sie diesen einfach und schnell im Internet, z. B. über www.register-lei.de beantragen.

Transaktion online erfassen:

Nutzen Sie die Vorteile einer Online-Transaktion:

  • Einfach und schnell
  • Transaktionen bequem von zu Hause aus erfassen
  • Ersparnis von Versandzeit und keine zusätzlichen Portokosten

Jetzt einloggen und Ihren Kauf von Fondsanteilen bequem online erfassen.

Die Freigabe Ihrer Transaktion erfolgt entweder durch Ihre persönliche Online-PIN oder sofern Sie das smsTAN-Verfahren nutzen, mittels smsTAN.

Transaktion per Überweisung

Alternativ können Sie den Auftrag zum Kauf von Fondsanteilen jederzeit durch Überweisung auf das Treuhandkonto der FNZ Bank bei der Commerzbank AG erteilen. Für Käufe (Einmalzahlungen) überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag mit folgenden Angaben:

Begünstigter: FNZ Bank
IBAN: DE32 7004 0041 0212 2331 00
BIC der Commerzbank: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Depotnummer und Depotpositionsnummer

Bitte beachten Sie, dass wir den Kaufauftrag nur bei korrekter Angabe des Verwendungszwecks ausführen können.

Transaktion online erfassen:

Nutzen Sie die Vorteile einer Online-Transaktion:

  • Einfache und schnell
  • Transaktionen bequem von zu Hause aus erfassen
  • Ersparnis von Versandzeit und keine zusätzlichen Portokosten

Jetzt einloggen und Ihren Verkauf von Fondsanteilen bequem online erfassen.

Die Freigabe Ihrer Transaktion erfolgt entweder durch Ihre persönliche Online-PIN oder sofern Sie das smsTAN-Verfahren nutzen, mittels smsTAN.

Die ETFs werden von der FNZ Bank außerbörslich über einen Market-Maker gehandelt.

Ab Jahresbeginn 2025 stellen wir Ihnen bis Ende April folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:

  • Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2024
  • Steuerbescheinigung 2024 (inkl. Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
  • ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2024


Voraussichtlich im dritten Quartal erfolgt der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).

Hinweis: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass – soweit nicht anders vereinbart – kein postalischer Zusatzversand erfolgt.

Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird durch die Vorabpauschale abgelöst. Ab 2018 wird für inländische und ausländische Investmentfonds, die keine oder nur eine geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben eine sog. Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt.

Die Vorabpauschale ist eine pauschalisierte Mindestrendite, die sich am Basiszins der risikolosen Marktverzinsung der Bundesbank orientiert und jährlich am 2. Kalendertag des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt wird.

Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt.

Die deutsche Bundesbank hat für das Jahr 2023 einen positiven Basiszinsatz veröffentlicht. Daher wird für 2023 wieder eine Vorabpauschale erhoben.

Grundsätzliches zur Abrechnung bei der FNZ Bank:

Die Vorabpauschale fließt Ihnen im Januar des Folgejahres für das vergangene Kalenderjahr zu.

Die vom Kunden zu leistende Steuer auf die Vorabpauschale als Bemessungsgrundlage (ggfs. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen bzw. NV-Bescheinigungen) wird bei der FNZ Bank im Januar des Folgejahres durch Stückeverkauf in Höhe der benötigten Steuerliquidität beglichen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Meldung an das Finanzamt.

Um einen Stückeverkauf zu vermeiden, empfehlen wir die rechtzeitge Einrichtung eines Freistellungsauftrags.

Bei einem Verkauf der Fondsanteile wird die Vorabpauschale vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.

Eine ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale bietet das Video des BVI.

Wieviel kostet das fintego Managed Depot?

Es gibt nur ein volumenabhängiges Anlageverwaltungsentgelt in Höhe von maximal 0,90 % p. a. des Anlagebetrags. Ab einem Anlagebetrag von weniger als 10.000 Euro reduziert sich das volumenabhängige Anlageverwaltungsentgelt.

  • Bis 10.000 Euro 0,90 % p. a.
  • Ab 10.000 Euro 0,70 % p. a.
  • Ab 50.000 Euro 0,40 % p. a.
  • Ab 1 Mio. Euro 0,30 % p. a.

Es fallen keine zusätzlichen Ausgabeaufschläge, Transaktionsentgelte, Depotführungsentgelte, Vermögensverwaltungsentgelte, laufenden Vertriebsprovisionen oder Performancefees an. Neben den genannten Kosten des fintego Managed Depots wird dem Fondsvermögen der jeweiligen ETFs eine Verwaltungsgebühr belastet. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird vom ETF-Anbieter festgelegt und ist unabhängig vom fintego Managed Depot.
 

Entstehen durch Anpassungen und / oder Rebalancings zusätzliche Kosten?

Nein, neben dem jährlichen volumenabhängigen Anlageverwaltungsentgelt gibt es beim fintego Managed Depot grundsätzlich keine weiteren Kosten.

Das volumenabhängige Anlageverwaltungsentgelt wird halbjährlich direkt dem fintego Managed Depot belastet, so dass diese nicht separat bezahlt werden müssen. Die Abrechnung des volumenabhängigen Anlageverwaltungsentgelts erfolgt durch die FNZ Bank grundsätzlich stichtagsbezogen zum 30.06. und zum 30.12. bzw. zum letzten Bankarbeitstag des Monats Juni bzw. des Monats Dezember eines Kalenderjahres (Ausführungszeitpunkt). Die Belastung des volumenabhängigen Anlageverwaltungsentgelts erfolgt durch den Verkauf entsprechender Fondsanteile bzw. Anteilbruchstücke gemäß der Ist-Struktur des Fondsportfolios im jeweiligen fintego Managed Depot.

Video-Ident: digitale Depoteröffnung bequem in wenigen Minuten

Mit dem Video-Ident-Verfahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Depot vollständig online zu eröffnen. Sie bestätigen Ihre Willenserklärung ausschließlich digital und werden zur Identitätsbestätigung an unseren Partner IDnow weitergeleitet.

IDnow setzt ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Verfahren ein, das eine sichere Videochat-Verbindung zwischen Ihrem Gerät und IDnow hergestellt.

Die Unterlagen müssen Sie dabei weder ausdrucken noch per Post an uns senden. Auch die Unterschrift auf den Depoteröffnungsunterlagen ist nicht mehr notwendig. Alle erforderlichen Willenserklärungen werden ausschließlich online getätigt.
 

Für die Online-Legitimation benötigen Sie lediglich:

  • Computer mit Webcam oder Tablet/Smartphone
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Internetverbindung (Browser: Mozilla Firefox oder Google Chrome)
  • Mobiltelefon zum Empfang des Freigabecodes per SMS für den Abschluss der Legitimation

Zugangs-ID anzeigen: Ihre mit „Z“-beginnende, 10-stellige Zugangs-ID senden wir Ihnen nach der Depoteröffnung separat per Post. Sollten Sie diese einmal nicht zur Hand oder vergessen haben, können Sie diese nach Angabe Ihrer Depotnummer, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Postleitzahl jederzeit online anzeigen lassen.

PIN für Online-Banking ändern: Eine Änderung Ihrer PIN kann ausschließlich von Ihnen persönlich über Ihr Online-Banking vorgenommen werden.

Und so geht’s:

  • Bitte loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein.
  • Unter dem Menüpunkt Einstellungen finden Sie den Reiter PIN/smsTAN.
  • Unter PIN ändern können Sie die Änderung vornehmen.

Bitte beachten Sie an dieser Stelle unsere Sicherheitshinweise.

PIN für Online-Banking vergessen: Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, finden Sie auf der Loginseite den Button „PIN anfordern“. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen im Dialog. Im Anschluss versenden wir umgehend eine neue, temporäre Online-PIN für Ihr Online-Banking per Post an Ihre bei uns hinterlegte Adresse.

Flexibel & sicher: Wählen Sie Ihre bevorzugten Sicherheitsfaktoren
Zum Schutz Ihrer Depots und Konten sind Login und Aufträge im Online-Banking durch einen weiteren Sicherheitsfaktor zur Bestätigung Ihrer Identität abgesichert.
Zur Auswahl stehen Ihnen diese drei Varianten, von denen Sie mehrere hinterlegen und parallel nutzen können:

  • FNZsecure
  • smsTAN
  • SealOne-Zusatzgerät
     

Sicherheitsfaktoren einrichten
Initial-Login für Neukunden
Im Rahmen der Erstanmeldung können Sie im Online-Banking schnell und einfach einen Sicherheitsfaktor einrichten und müssen nicht den Erhalt des Aktivierungscode-Briefes abwarten. Dieser Sicherheitsfaktor ist sofort aktiviert und kann verwendet werden.

Per Sicherheitsfaktor
Mit jedem aktivierten Sicherheitsfaktor können Sie im Online-Banking unter „Sicherheitsfaktoren verwalten“ weitere Sicherheitsfaktoren hinterlegen.
Tipp: Um das Online-Banking optimal zu nutzen, empfehlen wir Ihnen mindestens zwei Sicherheitsfaktoren zu aktivieren (z.B. FNZsecure oder SealOne-Zusatzgerät und smsTAN). Sollten Sie auf einen Sicherheitsfaktors nicht mehr zugreifen können, sind Sie somit weiterhin handlungsfähig.

Per Aktivierungscode-Brief
Sollten Sie nach der Erst-Anmeldung keinen Sicherheitsfaktor eingerichtet oder keinen Zugriff auf Ihren bisherigen Sicherheitsfaktor haben, melden Sie sich mit Zugangs-ID und PIN im Online-Banking an. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren bevorzugten Sicherheitsfaktor auszuwählen. Anschließend erhalten Sie den benötigten Aktivierungscode per Post und können die Einrichtung im Online-Banking abschließen.
Wichtig: Durch das Anfordern des Aktivierungscode-Briefes, werden zu Ihrer eigenen Sicherheit alle aktuell hinterlegten Sicherheitsfaktoren von ebase gelöscht, da Sie keinen Zugriff mehr auf diese haben. Sie können bereits verwendete Sicherheitsfaktoren (z.B. Mobiltelefonnummer) erneut hinterlegen.

Sicherheitsfaktoren verwalten
Mit Hilfe Ihrer aktuell hinterlegten Sicherheitsfaktoren können Sie diese jederzeit bearbeiten und neue Sicherheitsfaktoren hinzufügen - im Menüpunkt „Einstellungen“ unter „Sicherheitsfaktoren verwalten“.
Tipp: Aktivieren Sie mindestens zwei Sicherheitsfaktoren (z.B. FNZsecure oder SealOne-Zusatzgerät und smsTAN). Sollten Sie auf einen Sicherheitsfaktor nicht mehr zugreifen können, sind Sie somit weiterhin handlungsfähig.

Sicherheitsfaktoren verwenden
Ein Sicherheitsfaktor wird für den Login und zur Auftragsfreigabe (z.B. Überweisung, Depottransaktion, Änderung von Kontaktdaten, etc.) benötigt.
Sie können mehrere Sicherheitsfaktoren aktivieren und einsetzen.
Um das Online-Banking optimal zu nutzen, empfehlen wir die Aktivierung von mindestens zwei Sicherheitsfaktoren (z.B. FNZsecure oder SealOne-Zusatzgerät und smsTAN). Sollten Sie auf einen Sicherheitsfaktor nicht mehr zugreifen können, sind Sie somit weiterhin handlungsfähig.

Häufige Fragen:

Kann ich den eingerichteten Sicherheitsfaktor später wieder ändern?
Sie können im Online-Banking im Menüpunkt „Einstellungen“ unter "Sicherheitsfaktoren verwalten" diese jederzeit ändern oder weitere Sicherheitsfaktoren hinzufügen. Wir empfehlen Ihnen mindestens zwei Sicherheitsfaktoren zu aktivieren (z.B. FNZsecure oder SealOne-Zusatzgerät und smsTAN). Sollten Sie auf einen Sicherheitsfaktors nicht mehr zugreifen können, sind Sie somit weiterhin handlungsfähig.


Kann ich mehrere Sicherheitsfaktoren verwenden?
Sie können mehrere Sicherheitsfaktoren beliebiger Typen (FNZsecure App, SealOne-Zusatzgerät, smsTAN-Verfahren) hinterlegen und parallel nutzen. Also auch z. B. mehrere FNZsecure Apps auf verschiedenen Endgeräten.


Kann ich den Aktivierungscode auch für die Aktivierung von mehreren Sicherheitsfaktoren verwenden?
Sie können den Aktivierungscode nur zur Einrichtung eines Sicherheitsfaktors verwenden. Aus Sicherheitsgründen kann der Aktivierungscode nur zur Einrichtung des Sicherheitsfaktors verwendet werden, für den der Aktivierungscode - im Rahmen des Etablierungsprozesses im Online-Banking - beantragt wurde.


Was muss ich tun, wenn mein Sicherheitsfaktor (Smartphone oder SealOne-Zusatzgerät) gestohlen wurde oder ich diesen verloren habe?
Ist Ihr Sicherheitsfaktor nicht mehr in Ihrem Besitz (z. B. durch Diebstahl oder Verlust), deaktivieren Sie bitte die Koppelung dieses Endgerätes im Online-Banking unter Einstellungen>PIN/Sicherheitsfaktoren>Sicherheitsfaktoren verwalten. Zeigen Sie den Verlust des Sicherheitsfaktors unverzüglich gegenüber ebase an.

Die App „FNZsecure“ verwendet digitale Signaturen und bietet sehr hohe Sicherheit bei komfortabler Bedienung. Die Auftragsfreigabe erfolgt schnell und einfach von überall per Passwort sowie – je nach Endgerät – per Fingerabdruck und Gesichtserkennung.

Vorteile

  • Bequeme Freigabe auf Ihrem Smartphone und Tablet
  • Kostenlos
  • Verfügbar für Android und iOS

Voraussetzung
Sie benötigen ein Smartphone oder Tablet mit dem Betriebssystem Google Android ab Version 4.4. oder Apple iOS ab Version 11.
Einige Geräte chinesischer Hersteller (z. B. Huawei P40), die nicht das Android Betriebssystem von Google nutzen, können nicht verwendet werden.


Download und Aktivierung:

  1. App aus dem App-/Play-Store herunterladen
  2. Freigabe-Passwort für FNZsecure in der App vergeben
  3. Optional Biometrie (Fingerabdruck / Gesichtserkennung) aktivieren
  4. SealOne-ID , die Ihnen angezeigt wird, im Online-Portal eingeben
  5. Aktivierung von FNZsecure durch bereits hinterlegten Sicherheitsfaktor oder Aktivierungscode (Zustellung per Post) abschließen - dieser Schritt ist für Neukunden nicht erforderlich

FNZsecure verwenden

  1. Auftragserteilung im Online-Banking (z.B. Login oder Depottransaktion)
  2. FNZsecure App öffnen
  3. Auftragsdaten in FNZsecure mit den im Online-Banking eingegebenen Daten abgleichen
  4. Auftragsfreigabe in FNZsecure durch Fingertipp

Jetzt detaillierte Anleitung herunterladen

App Download
Download für iOS: Hier FNZsecure im App Store herunterladen
Download für Android: Hier FNZsecure im Google Play Store herunterladen

Häufige Fragen:
Was ist die SealOne-ID?
FNZsecure wurde in Kooperation mit unserem Partner SealOne eingeführt. Die SealOne-ID ist die individuelle Kennung Ihrer FNZsecure App und Ihres Zusatzgerätes. Sie ermöglicht es, Sie als Kunden beim Login oder der Auftragsfreigabe zu authentifizieren.

Was mache ich, wenn ich mein Freigabe-Passwort vergessen oder falsch eingegeben habe?
Wenn Sie Ihr Freiabe-Passwort bis zu fünf Mal falsch eingegeben haben, es aber noch wissen, können Sie den Faktor erneut aktivieren. Falls Sie einen anderen aktiven Sicherheitsfaktor haben, können Sie diesen dafür nutzen.  
Sollten Sie Ihr Freigabe-Passwort vergessen haben, löschen Sie bitte in der FNZsecure App über "Einstellungen" die SealOne-ID. Sie werden  in der App beim anschließenden Neu-Einrichten zur Vergabe eines neuen Freigabe-Passwort aufgefordert. Danach können Sie dann im Online-Banking die neue SealOne-ID koppeln ("Sicherheitsfaktor hinzufügen"). Denken Sie bitte im Anschluss daran, im Online-Banking den gesperrten Sicherheitsfaktor mit der alten SealOne-ID zu löschen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die SealOne-ID löschen, müssen Sie für die erneute Koppelung ggf. auf einen Brief mit Aktivierungscode warten. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie die SealOne-ID in der App löschen.

Was muss ich beachten, wenn ich mir ein neues Smartphone oder Tablet gekauft habe?
Bei einem Wechsel Ihres mobilen Endgerätes müssen Sie die FNZsecure App erneut hinterlegen. Tipp: Nutzen Sie zur Aktivierung von FNZsecure auf Ihrem neuen Gerät die FNZsecure App auf Ihrem alten Gerät. So vermeiden Sie die Wartezeit auf den Aktivierungsbrief per Post und können die FNZsecure App auf Ihrem neuen Gerät sofort nutzen. In 3 Schritten: 1. FNZsecure App auf dem neuen Endgerät herunterladen und einrichten, 2. Verbinden Sie Ihr altes Smartphone mit einem WLAN (dies ist auch ohne SIM-Karte möglich), damit Sie dort unsere Freigabe-Aufforderung zum Aktivieren des neuen Gerätes empfangen können, 3. Erst nach erfolgreicher Aktivierung der App des neuen Geräts die App auf dem alten Gerät löschen.

Was kostet FNZsecure?
Der Download sowie die Nutzung von FNZsecure ist für Sie kostenlos.

Warum kann ich die FNZsecure App nicht auf mein Smartphone von Huawei herunterladen?
Neuere Smartphones von Huawei und anderen chinesischen Herstellern basieren auf einem Android Betriebssystem, das nicht von Google lizenziert ist und das somit nicht über den Google Play Store verfügt.
Auf solchen Geräten (z. B. Huawei P40) kann die FNZsecure App nicht installiert und genutzt werden.

Als Sicherheitsfaktor hinterlegen Sie für das smsTAN-Verfahren Ihre Mobilfunknummer. Die Freigabe erfolgt durch Eingabe einer TAN (Transaktionsnummer), die Sie per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder Tablet erhalten.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen das smsTAN-Verfahren als zusätzlichen Sicherheitsfaktor. Es ist besonders zeitsparend und praktisch, wenn Sie die FNZsecure App neu installieren und aktivieren müssen - z. B. nach einem Wechsel des Smartphones - oder wenn Sie das SealOne-Zusatzgerät gerade nicht nutzen können oder es nicht zur Hand haben.

Vorteile

  • Auch nach Wechsel des Mobiltelefons/Smartphones verwendbar
  • Unabhängig vom Betriebssystem – auch mit älteren Geräten kompatibel

smsTAN einrichten

  1. Mobiltelefonnummer im Online-Banking eingeben
  2. Empfangsbestätigungscode aus SMS im Online-Banking eingeben
  3. Aktivierung des smsTAN-Sicherheitsfaktors durch bereits hinterlegten Sicherheitsfaktor oder Aktivierungscode (Zustellung per Post) abschließen -  dieser Schritt ist für Neukunden nicht erforderlich

smsTAN verwenden

  1. Auftragserteilung im Online-Banking (z.B. Login oder Depottransaktion)
  2. Auftragsdaten in SMS mit den im Online-Banking eingegebenen Daten abgleichen
  3. TAN aus SMS im Online-Banking eingeben
     

Was muss ich machen, wenn ich eine neue Rufnummer habe?
Wenn sich Ihre Mobilfunknummer ändert und Sie das smsTAN-Verfahren nutzen, können Sie Ihre neue Rufnummer im Online-Banking im Menüpunkt „Einstellungen“ unter „Sicherheitsfaktoren verwalten“ hinterlegen. Diesen Auftrag geben Sie dann mit Ihrem bevorzugten Sicherheitsfaktor frei.

Kann ich das smsTAN-Verfahren weiter nutzen?
Wenn Sie das smsTAN-Verfahren bereits eingerichtet haben, können Sie es weiterhin als Sicherheitsfaktor nutzen. Idealerweise aktivieren Sie noch einen weiteren Sicherheitsfaktor - FNZsecure App oder SealOne-Zusatzgerät - um handlungsfähig zu sein, sollten Sie auf einen Sicherheitsfaktor nicht zugreifen können.

Das handliche Gerät wird per USB mit Ihrem PC oder Laptop verbunden. Es arbeitet mit Hardware-geschützten digitalen Signaturen und bietet sehr hohe Sicherheit sowie sehr einfache Bedienung. Ihre Aufträge geben Sie schnell und bequem per Knopfdruck frei.

Vorteile

  • Ideal für Hosentasche und Schlüsselbund
  • Ab 29,90 EUR im SealOne-Shop erhältlich
  • Vorhandene Zusatzgeräte von SealOne können genutzt werden

Falls Sie - z.B. für Ihr Konto bei einer anderen Bank - bereits ein Zusatzgerät von SealOne besitzen, so können Sie dieses verwenden. Die SealOne-Zusatzgeräte können für mehrere Online-Zugänge parallel genutzt werden.

Sie können Ihr gewünschtes SealOne-Zusatzgerät im Onlineshop des Herstellers SealOne bestellen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der verfügbaren aktuellen Geräte-Varianten.
Zum SealOne-Shop
 

SealOne-Zusatzgerät einrichten

  1. SealOne-Zusatzgerät als Sicherheitsfaktor im Online-Banking auswählen
  2. SealOne-ID  im Online-Portal eingeben
  3. Aktivierung durch bereits hinterlegten Sicherheitsfaktor oder Aktivierungscode (Zustellung per Post) abschließen  - dieser Schritt ist für Neukunden nicht erforderlich

SealOne-Zusatzgerät verwenden

  1. Auftragserteilung im Online-Banking (z.B. Login oder Depottransaktion)
  2. Auftragsdaten mit den im Online-Banking eingegebenen Daten abgleichen
  3. Auftrag per Knopfdruck freigeben

Nutzen Sie die vielen Vorteile und beantragen Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen Online-Postkorb. Die regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Um Ihnen auch weiterhin exzellenten Service bei größtmöglicher Flexibilität zu bieten, stellen wir Ihnen die Dokumente grundsätzlich online zum Abruf in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung. In Ihrem Online-Postkorb können Sie auf alle Dokumente rund um Ihr Depot/Konto zugreifen, diese als PDF herunterladen und speichern. Ist ein neues Dokument in Ihrem Online-Postkorb eingestellt, verständigen wir Sie auf Wunsch gerne kostenfrei per E-Mail.

In Ihrem Online-Postkorb finden sie u. a. folgende Dokumente:

  • Steuerliche Unterlagen
  • Depot- und Kontoauszüge
  • Umsatzabrechnungen
  • Kosteninformationen

Online-Postkorb verwalten: Sie haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, über welche neuen Dokumente bzw. Benachrichtigungen Sie per E-Mail informiert werden möchten. Über den Menüpunkt Einstellungen können Sie die E-Mail-Einstellungen für Ihren Online-Postkorb jederzeit nach Ihren persönlichen Wünschen gestalten.

Der Zugriff auf Ihre sensiblen Konto- und Depotdaten wird immer verschlüsselt zwischen unseren Servern und Ihrem PC oder mobilem Endgerät übermittelt. Dabei sollten Sie stets auf "https://" in der Adressleiste in Ihrem Browser achten. Auch Ihre PIN sollten Sie nicht gemeinsam mit Ihrer Depot- und/oder Kontonummer verwahren oder anderen Menschen mitteilen.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden Sie hier.

Schutz vor Datenmissbrauch
Der Zugang zum Online-Banking erfolgt mittels Ihrer persönlichen Zugangs-ID, Ihrer – jederzeit änderbaren – PIN und Ihrem bevorzugten Sicherheitsfaktor. Die Inhalte der Seiten werden verschlüsselt zwischen fnz.de und Ihrem Rechner übertragen. Ebenso sind jegliche Art von Aufträgen (z.B. Überweisungen, Depottransaktionen, Änderung Ihrer Kontaktdaten, etc.) mit Hilfe Ihres Sicherheitsfaktors freizugeben.

Verschlüsselung des Datentransfers
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner (Client) und fnz.de (Server) basiert auf modernen Verschlüsselungstechnologien und wird von fnz.de laufend an aktuelle Sicherheitsstandards angepasst. Bitte beachten Sie das Schlüsselsymbol in der Adressleiste Ihres Browsers.

Sicherheitssteigernde Maßnahmen
Um die Sicherheit Ihres genutzten Endgerätes zu erhöhen, befolgen Sie bitte die folgenden Hinweise:
Verwenden Sie einen modernen Virenscanner
Führen Sie regelmäßige Updates für die von Ihnen verwendeten Programme und Betriebssysteme durch
Aktivieren Sie (falls möglich) die Firewall Ihres Endgerätes

Mobiles Banking - wann und wo Sie wollen
Die App „FNZbanking“ ermöglicht Ihnen den schnellen Zugang zum Online-Portal mit Ihrem Smartphone und Tablet. Nutzen Sie mit der kostenlosen App einfach und bequem die Funktionen und Services des finvesto/fintego Online-Banking. Behalten Sie so stets den Überblick zum aktuellen Stand Ihrer Depots und Konten, verfolgen Sie offene Aufträge und rufen Sie Neuigkeiten direkt aus dem Postkorb auf.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Schneller Zugang zum Online-Banking per Smartphone und Tablet
  • Zugriff auf alle Funktionen des Online-Banking
  • Nutzung und Verwaltung mehrerer Zugänge parallel möglich
  • Einfaches Hinzufügen und Entfernen von Zugängen

So sorgen wir für Sicherheit:

  • Geschützter Login über Biometrie und/oder Passwort
  • Auftragsfreigabe mit Sicherheitsfaktor

Voraussetzung:
Sie benötigen ein Smartphone oder Tablet mit dem Betriebssystem Google Android ab Version 6 oder Apple iOS ab Version 12. Auf einigen Geräten chinesischer Hersteller, die nicht das Android Betriebssystem von Google nutzen, kann die App nicht installiert werden.
 

App downloaden und einrichten - so geht’s:

  • App downloaden und öffnen
  • Zugangsdaten eingeben (Zugangs-ID und PIN)
  • Individuellen Zugangsnamen vergeben (optional)
  • Zugangspasswort und/oder Biometrie (Fingerabdruck/Gesichtserkennung) zum Entsperren vergeben
  • Zugang mit Sicherheitsfaktor bestätigen

Hier für iOS downloaden

Hier für Android donwloaden

Sie nutzen eine Finanzplanungssoftware/App von Drittanbietern (z. B. WISO Mein Geld, MoneyMoney, StarMoney, etc.)?
Diese Finanzplanungssoftware/Apps rufen Daten aus dem Online-Banking von der FNZ Bank ab und zeigen Ihnen Ihre Depotinformationen an. Falls Sie Probleme beim Zugriff/der Datenaktualisierung feststellen, wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters dieser Software/App. Da die FNZ Bank nicht der Herausgeber dieser Anwendungen ist, kann dazu kein Support geleistet werden. Der Kundensupport des Softwareanbieters kann sich bei Bedarf mit dem technischen Support der FNZ Bank in Verbindung setzen.

Alle weiteren Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zum Thema Einlagensicherung finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zum Thema IT-Sicherheit finden Sie hier.

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als Anleger Ihre Bank anweisen, Ihre Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freizustellen, die sonst automatisch i.H.v. 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von den Kapitalerträgen abgezogen und ans Finanzamt weitergeleitet wird. Maximal können 1.000 Euro pro Jahr für eine Einzelperson oder 2.000 Euro pro Jahr für ein Ehepaar von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.

Auf Kapitalerträge wird die sogenannte Abgeltungsteuer erhoben. Diese wird in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer direkt von der FNZ Bank an den Staat abgeführt. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie den Steuerfreibetrag von 801 Euro für eine Einzelperson oder 1.602 Euro für ein Ehepaar nutzen.

Ab Jahresbeginn 2024 stellen wir Ihnen bis Ende April folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:

  • Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2023
  • Jahressteuerbescheinigung 2023 (inkl. Erträgnisaufstellung)
  • ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2023 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)

Hinweis: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand dieser Unterlagen erfolgt nicht. Es sei denn, dass gemäß unserem Preis – und Leistungsverzeichnisses, ein entgeltpflichtiger postalischer Zusatzversand vereinbart wurde.

Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei der FNZ Bank eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich im dritten Quartal) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).

Die vom Gesetzgeber ab 2021 beschlossene Ermäßigung des Solidaritätszuschlags gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §32d Abs. 3 und 4 EStG, §3 Abs. 3 Satz 2 SolZG. Wir sind daher auch ab 2021 verpflichtet, auf die Kapitalertragssteuer, ohne Berücksichtigung von Freibeträgen, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % einzubehalten. Die Nichtberücksichtigung der Ermäßigung bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags auf Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §32d Abs. 3 und 4 EStG gilt auch im Rahmen der Veranlagung bei dem Finanzamt.